Fri 10/31/2003
Achtung! Abmahnung gem. § 5 E-Commerce-Gesetz
Sollte Ihre Homepage nicht dem E-Commerce-Gesetz entsprechen, empfehlen wir Ihnen dringendst,
sich auf der Informationsseite der Wirtschaftskammer den Artikel von Herrn Jürgen Ruprecht durchzulesen:
"Webseitenbetreiber, aufgepasst: Abmahnwelle im Internet rollt wieder!"
Infos
Der Grund: Der Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet", vertreten durch den
Rechtsanwalt Dr. Norbert Novak, sendet seit ca. einer Woche einen Anwaltsbrief, eine
Unterlassungsklage und einen Erlagschein an Unternehmen aus, welche die Vorgaben des
§ 5 E-Commerce-Gesetzes nicht erfüllen.
Sollten Sie bereits einen derartigen Brief erhalten haben, wird im Artikel der Wirtschaftskammer
folgende Kontaktadresse genannt:
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Rechtspolitik <
http://wko.at/rp
>
Dr. Gerhard Laga
Link
Tel.: (++43-1) 0590 900-4203
Um Ihre Homepage den rechtlichen Erfordernissen anzupassen, verweisen wir auf die Checkliste
der Wirtschaftskammer, welche sie unter
LINK
downloaden können.
Das E-Commerce-Gesetz ist von
HIER
downloaden.
Diese Info wurde mit freundlicher Unterstützung von Steuerberatungskanzlei Schwarz-kallinger erstellt.